Wassergenossenschaft Stumm

Trinkwasser - Lebensmittel Nr. 1

Trinkwasser ist lebensnotwendig. Dementsprechend zählt es zu den Lebensmitteln, die in ihrer Qualität äußerst konsequent überwacht werden.

In Österreich muss Trinkwasser die strengen Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TWV) und des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) erfüllen. Auch das österr. Lebensmittelbuch widmet dem Trinkwasser ein ganzes Kapitel.

Definition im österr. Lebensmittelbuch, Codexkapitel B1 Trinkwasser:

"Trinkwasser ist Wasser, das in nativem Zustand oder nach Aufbereitung geeignet ist, vom Menschen ohne Gefährdung seiner Gesundheit verzehrt zu werden und das geruchlich, geschmacklich und dem Aussehen nach einwandfrei ist."

Bürozeiten

Jeden Freitag von 09 bis 10 Uhr im Gemeindehaus Stumm, Parterre rechts
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Aktuelles

Protokoll: Ordentliche Vollversammlung 2024

Protokoll von der ordentlichen Vollversammlung der Wassergenossenschaft Stumm am Dienstag, den 17.Dezember 2019 im GH Rissbacher In Stumm um 20 Uhr

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Protokoll: Ordentliche Vollversammlung 2022

Protokoll von der ordentlichen Vollversammlung der Wassergenossenschaft Stumm am Dienstag, den 17.Dezember 2019 im GH Rissbacher In Stumm um 20 Uhr

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Protokoll: Ordentliche Vollversammlung 2019

Protokoll von der ordentlichen Vollversammlung der Wassergenossenschaft Stumm am Dienstag, den 17.Dezember 2019 im GH Rissbacher In Stumm um 20 Uhr

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